
Fördermöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge. Eine Übersicht
Sowohl für Nachfolger:innen als auch Übergeber:innen ist die Finanzierung der Unternehmensnachfolge entscheidend für den Erfolg. Dabei ist natürlich auch die Art der Übergabe des Unternehmens zu beachten, ob es sich um einen Unternehmensverkauf oder eine unentgeltliche Übertragung handelt.
Gerade Nachfolger:innen müssen ihre finanziellen Mittel langfristig planen, denn abseits vom Kaufpreis spielen auch Sachinvestitionen, neues Personal, Marketingkosten und vieles weitere für die Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle.
Auch Fördermittel für Existenzgründung sind für Nachfolger:innen eines Unternehmens mögliche Finanzierungsmittel. Das gilt nicht nur für Einzelpersonen als Unternehmensnachfolger bzw. -nachfolgerin, sondern auch für partnerschaftliche Übernahmen, Teilübernahmen, Familiennachfolgen und andere.
Je nach persönlichen Umständen und Bedürfnissen ist es wichtig, die geeignete Förderung der Unternehmensnachfolge unter Realhilfen, Beratungshilfen oder Finanzierungshilfen zu finden. Um diesen Prozess zu erleichtern, gibt es hier eine Übersicht zu möglichen Förderungen für die Unternehmensnachfolge.
Hinweis: Alle erwähnten Programme und Förderungshöhen/-bedingungen sind vom Stand März 2021. Einige Informationen können also veraltet sein.
Ein Unternehmen übernehmen – Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung
Es ist zwar preiswerter die Übernahme eines Unternehmens selbst aus dem Eigenkapital zu finanzieren, weil dann ein Fremdkapitalzins für andere Geldmittel wegfällt. Aber eine Übernahme von einem Unternehmen kann letztendlich doch etwas kostspielig sein, weshalb es sinnvoll ist sich über staatliche Förderungen zu informieren.
Welche Förderungen und Zuschüsse zur Unternehmensnachfolge gibt es?
Es gibt Fördermittel sowohl für externe Käufe als auch für familieninterne Unternehmensnachfolgen.
Mit dem KfW Startgeld Kredit können zum Beispiel kleinere Unternehmen bis zu 125.000€ für ihr Gründungsvorhaben erhalten. Das hat den Vorteil, dass kein Eigenanteil des Kapitals notwendig ist und durch die 80% Haftungsfreistellung der Bank ist der Kredit relativ leicht zugänglich.
Förderung: Unternehmensnachfolge durch die Unterstützung der Bundesregierung
Auch seitens der Bundesregierung stehen diverse Fördermittel für die Unternehmensnachfolge bereit. In Sachsen-Anhalt gibt es mit der BAFA-Förderung bis zu 80% Zuschuss für qualifizierte Beratungsleistungen.
Eine externe Beratung bei Unternehmenskäufen mit einzubeziehen ist dabei durchaus sinnvoll. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist, dass alle Unterlagen den Anforderungen entsprechend korrekt und ordentlich ausgefüllt sind.
Unser Projekt ExNa ist ebenfalls durch die öffentlichen Haushalte finanziert und bietet interessierten Gründer:innen sogar eine vollständig kostenfreie Unterstützung im Nachfolgeprozess.

Eine kostenfreie Beratung und Unterstützung für die Unternehmensnachfolge in Sachsen-Anhalt: Hier bei Projekt ExNa
Förderkredite & Zuschüsse im Überblick
Ein Startkapital zu bekommen ist grundsätzlich auch durch die Beantragung eines Kredits bei der Hausbank möglich. Existenzgründer:innen haben als Selbstständige allerdings den Nachteil relativ hoher Zinsen.
Für Unternehmensnachfolger und Nachfolgerinnen muss das nicht zwangsläufig auch zutreffen, da diese ein bestehendes Unternehmen übernehmen, auf dessen Historie die Banken hinsichtlich einer Kreditvergabe zurückgreifen können. In jedem Fall kommen aber Fördermittel zur Existenzgründung in Frage, die zum Beispiel von den jeweiligen Bundesländern, dem Bund oder der EU ermöglicht werden.
Eines der zentralen Angebote ist zum Beispiel der ERP-Kredit über die KfW. Dieser soll vor allem dem Mittelstand in wirtschaftlichen Belangen eine Unterstützung bieten.
ERP-Gründerkredit StartGeld
Der Gründerkredit „StartGeld“ von der KfW richtet sich an Existenzgründer:innen, junge Unternehmen und Unternehmensnachfolger:innen. Die Finanzierung ist für Investitionen und laufende Kosten gedacht.
Eckdaten:
- Bis zu 125.000€ pro Gründer:in
- Für Gründer:innen, Nachfolger:innen & junge Unternehmen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt max. 5 Jahre zurück)
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Förderung von Investitionen, Betriebsmitteln, Material- und Warenlager oder Kauf von Unternehmen / Unternehmensanteilen, wenn Geschäftsführerfunktion übernommen wird
- Persönliche Haftung für die Rückzahlung
ERP-Gründerkredit Universell
Bei größerem Kapitalbedarf ist auch der Gründerkredit „Universell“ (ebenfalls KfW) eine Option. Der Kredit ist unabhängig vom Alter des Unternehmens verfügbar und auch für Unternehmensnachfolger:innen möglich.
Eckdaten:
- Kredithöhe bis zu 100 Mio Euro je Unternehmen / Unternehmensgruppe
- Für Gründer:innen, Nachfolger:innen, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen
- Förderung von Investitionen, Betriebsmitteln, Material- und Warenlager
- Persönliche Haftung für die Rückzahlung
ERP-Kapital für Gründung
Existenzgründer:innen, Unternehmensnachfolger:innen und sehr junge Unternehmen (bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) können von diesem Förderprogramm profitieren. Bis zu 500.000€ Kredithöhe und keine Tilgungsraten in den ersten 7 Jahren zeichnen das ERP-Kapital für Gründung aus.
Eckdaten:
- Kredithöhe bis zu 500.000€
- Bis zu 40% Finanzierung von Investitionen
- Für Gründer:innen, Nachfolger:innen, Freiberufler, junge Unternehmen
- Förderung von Investitionen, Material- und Warenlager, erste Messeteilnahme, Kauf von Unternehmen / Unternehmensanteilen, wenn Geschäftsführerfunktion übernommen wird
- Persönliche Haftung für die Rückzahlung
- 10 – 15% Eigenmittel erforderlich, Gesamtfinanzierung nicht möglich
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Das BAFA unterstützt junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber. Es werden private Investoren und Investorinnen angeregt, Wagniskapital für junge Unternehmen bereitzustellen und damit Geschäftsanteile des Unternehmens zu übernehmen. Dabei ist eine Bezuschussung pro Unternehmen und pro Jahr von bis zu 3.000.000 Euro und außerdem ein Erwerbszuschuss von 20% des Ausgabepreises der Erwerbsanteile der Investoren möglich.
Eckdaten:
- Nur für Kapitalgesellschaften
- Für junge & innovative Unternehmen mit max. 10 Mio Euro Jahresumsatz / Bilanzsumme
- Innovativ gilt das Unternehmen dann, wenn es Inhaber eines max. 15 Jahre alten Patents ist (muss im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck stehen), oder eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat oder einen Innovationspreis gewonnen hat oder durch Bescheinigung eines externen Gutachters
Zuschüsse und Bürgschaften
Neben Förderkrediten für die Unternehmensnachfolge können auch Bürgschaften als unterstützendes finanzielles Mittel dienen, vor allem dann wenn Existenzgründern die Kreditwürdigkeit bei der Hausbank abgesprochen wird.
Dann kann sich an Bürgschaftsbanken der Länder gewandt werden.
Sollte man aus der Arbeitslosigkeit gründen oder ein Unternehmen übernehmen wollen, kann außerdem in Ausnahmefällen bei der Bundesagentur für Arbeit ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld beantragt werden.
Welche Förderung der Unternehmensnachfolge kommt in Frage?
Gerade die Entscheidungen zu treffen, welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen und wie am besten vorgegangen wird, sind oft schwierig. Unser Team des Projektes ExNa übernimmt gerne die Recherche finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten und hilft Ihnen bei einer sicheren und nachhaltigen Finanzierungsplanung. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, damit unsere Experten Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten Ihrer künftigen Selbstständigkeit verschaffen können!